Geburt

Nach einer unauffällig verlaufenen Schwangerschaft liegt es in der Kompetenz der Frau, über das Wie und Wo der Geburt zu entscheiden. Sie kann Wünsche äussern bezüglich Betäubung (Periduralanästhesie), Dammschnitt, Geburtsstellung, Schmerzmittel, Art der Geburt (z.B. Wassergeburt). Eine Vertrauensperson, die sie an die Geburt begleitet, sollte über ihre Wünsche und Vorstellungen orientiert sein, um sie gegenüber Hebammen und ÄrztInnen (den professionellen Geburtshelferinnen) zu vertreten.

Bestehen keine speziellen Indikationen, kann jede Frau selbst entscheiden, ob sie im Spital, einem Geburtshaus oder zu Hause gebären will. Eine Nationalfondsstudie aus den neunziger Jahren erbrachte den Beweis, dass das Risiko einer Hausgeburt bei normalem Geburtsverlauf nicht grösser ist als das einer Spitalgeburt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer ambulanten Geburt, bei der das Spital oder das Geburtshaus einige Stunden nach der Geburt verlassen werden kann und das Wochenbett zu Hause stattfindet. Jede Frau hat das Recht auf eine 10-tägige Nachbetreuung durch eine Hebamme.

    

     

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