Diverses
PRESSEMITTEILUNG
15 Jahre appella Telefon- und Online Beratung
Die appella Telefon- und Online Beratung bietet seit 15 Jahren unabhängige und unentgeltliche Information und Beratung zum gesamten Bereich der reproduktiven Gesundheit der Frau.
Im Januar 2008 wurde appella von der Gesundheits-
direktion des Kantons Zürich als „unabhängige Informations- und Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen“ anerkannt.
Wie wichtig die Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater im Bereich Frauengesundheit heute ist, erlebt die Beratungsstelle appella eindrücklich in ihrem Arbeitsalltag.
So wird z.B. jede schwangere Frau heute mit dem Angebot der Pränataldiagnostik konfrontiert und damit vor die Frage gestellt, ob sie eine ursprünglich meist erwünschte Schwangerschaft abbrechen soll, wenn eine Behinderung des Kindes diagnostiziert wird. In solchen äusserst schwierigen Situationen wünschen sich Frauen und Paare oft eine adäquate Beratung und manchmal auch eine längere Begleitung psychosozialer Art.
Das appella Team unterstützt im Gespräch und/oder Online das Empfinden, die Wahrnehmung und das Selbstbewusstsein der Frau und vergrössert damit ihre Eigenverantwortlichkeit.
Wie schwierig es geworden ist, sich im Überangebot des medizinischen Marktes zurechtzufinden, angepasste Massnahmen zu fordern, seinen individuellen Weg zu finden, erzählen die vielen Tausend Geschichten, die dem appella Beratungsteam in den vergangenen 15 Jahren anvertraut wurden.
appella fordert die Frauen/Paare auf, gegenüber vorgeschlagenen Massnahmen eine gewisse Skepsis zu bewahren, sich an unabhängiger Stelle zu informieren, die freie Arztwahl in Anspruch zu nehmen und ev. eine Zweitmeinung einzuholen. Die appella Telefon- und Online Beratung bietet hierzu die nötige Unterstützung.
Nur so kann das Recht und die Pflicht wahrgenommen werden, als Patientin/Patient mündige Entscheide zu treffen.
Als unabhängiger Verein ist appella seit 1994 ein wichtiges Gegengewicht zu den grossen Interessensgruppen im Gesundheitswesen.
Zürich, im August 2009
Pressemitteilung datiert Februar 2008
zum Thema "Neues Beratungsangebot für pränatale Diagnostik
Vortrag "Informationen zur ungewollten Kinderlosigkeit ",
Gehalten von Monnika Rothacher, dipl.heilpäd., dipl.psych.IAP, ehem. appella Beraterin, anlässlich der Fachgruppensitzung Adoption
Zentralbehörde Adoption Zürich, 29.11.2007
Vortrag "Informationen zur Pränataldiagnostik",
Gehalten von Monnika Rothacher, dipl.heilpäd., dipl.psych.IAP, ehem. appella Beraterin, für das Team der Heilpädagogischen Schule Zürich am 22.10.2007
Referat zur Veranstaltung „Gen-Check am Embryo“, Basler Appell, 19.10.2006
Erfahrungen aus der Praxis zum Thema „Pränatale Diagnostik – Jenseits der guten Hoffnung“ Gehalten von Monnika Rothacher, dipl.heilpäd., dipl.psych.IAP, ehem. appella Beraterin.
Die pränatale Diagnostik ist gesetzlich geregelt.
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt die pränatale Diagnostik. Es trat im April 2007 in Kraft und verbietet, pränatale Untersuchungen durchzuführen, um Eigenschaften des Embryos oder des Fötus zu ermitteln, die nicht dessen Gesundheit direkt beeinträchtigen.
Die Ärzteschaft ist verpflichtet, die schwangere Frau über ihr Selbstbestimmungsrecht zu informieren und sie auf unabhängige Informations- und Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen aufmerksam zu machen.
Wird eine schwerwiegende, unheilbare Störung festgestellt, so ist die Frau auch über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren.
Zwischen der Beratung und der Durchführung einer pränatalen genetischen Untersuchung muss eine angemessene Bedenkzeit liegen.
Zitate aus der Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, die pränatale Diagnostik betreffend:
"Es geht hier um die Abwehr versteckter eugenischer Tendenzen. (...) Es muss der schwangeren Frau und ihrem Ehemann oder Partner bewusst werden, dass solche Untersuchungen nicht erfolgen, um dem Kind zu helfen. (...) Das bringt zum Ausdruck, dass die Ärzteschaft auf keinen Fall pränatale genetische Untersuchungen routinemässig anbieten darf."
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