Keine vorgeburtliche Untersuchung kann Ihnen eine Garantie geben, dass Sie ein gesundes bzw. nicht behindertes Kind bekommen.
Sie sind nicht verpflichtet, vorgeburtliche Untersuchungen vornehmen zu lassen.
Sie haben ein Recht auf Nichtwissen.
Die allermeisten Kinder kommen gesund zur Welt.
Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Sie können beruhigen, aber auch verunsichern.
Für oder gegen den Ersttrimester-Test sollten Sie sich erst nach umfassender Beratung und Information und angemessener Bedenkzeit entscheiden.
Die Aufklärung muss folgende Punkte umfassen:
- Zweck, Art und Aussagekraft der Untersuchung.
- Möglichkeit eines unerwarteten Untersuchungsergebnisses (z.B. Verdacht auf eine Anomalie)
- Mögliche Folgeuntersuchungen und -eingriffe.
- Informations- und Beratungsstellen, die zur Verfügung stehen. Quelle: Bundesamt für Gesundheit
Die Pränataldiagnostik ist gesetzlich geregelt.
Unabhängige Beratungsstellen - wie appella - sind darin verankert.
Der Beschluss, dass ein Ersttrimestertest Ergebnis von 1:1000 bereits als erhöht gilt, hat viele werdende Eltern massiv verunsichert.
Ute Wiedemann, Co-Präsidentin der Schweizerischen Arbeitsgruppe Ersttrimesterscreening, steht dem neuen Grenzwert 1:1000 skeptisch gegenüber: «Ein Risiko, das nahe bei 1:1000 liegt, hat definitiv keinen Krankheitswert – man müsste den Schwangeren eigentlich dafür gratulieren.» Tages Anzeiger, 17.06.2023.
Gut zu wissen: Vor diesem Beschluss wurde noch bei einem Risiko von 1:300 vom „grünen Bereich“ gesprochen.
Und in etlichen anderen Ländern gelten nach wie vor tiefere Werte, etwa in Grossbritannien (1:300), Schweden oder Frankreich (beide 1:200).
Das Resultat des Ersttrimester-Tests wird also in einem Verhältniswert kommuniziert. Einfacher verständlich wird das Resultat, wenn es in eine Prozentzahl umgerechnet wird.
Und so wird eine Verhältniszahl in eine Prozentzahl umgerechnet:
Beispiel: 1:300
100:300 = 0,3%
Es besteht ein Risiko von 0,3%, dass das Ungeborene eine Trisomie 21 aufweist.
Aber auch: es besteht eine Wahrscheinlichkeit von 99,7%, dass das Baby keine Trisomie 21 aufweist.
Ablauf Erstrimerster-Test
Zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche wird bei der schwangeren Frau eine Blutentnahme zur Bestimmung von Hormon- und Eiweisswerten (HCG, PAPP-A) gemacht. Zum gleichen Zeitpunkt wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
Aus der Messung der Nackenfalte, der mütterlichen Blutwerte sowie dem Alter der Frau und der Schwangerschaftswoche kann mit Hilfe eines Computerprogramms ein statistischer Risikowert für ein Kind mit einer Trisomie 21, 18 oder 13 errechnet werden.
Der Ersttrimestertest ermittelt nur einen rein statistischen Risikowert. Interpretationen können je nach verwendetem Computerprogramm, Gerät, Art und Dauer der Durchführung und Erfahrung der Anwenderin bzw. des Anwenders unterschiedlich ausfallen.
Eine ungenaue oder falsche Anwendung und Auswertung führt zu falsch «auffälligen» Werten.
Grundsätzlich: Risikoeinschätzungen können bei der Frau bzw. dem Paar grosse, unnötige Ängste auslösen.
Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Beratung und Einwilligung der schwangeren Frau den Ersttrimester-Test durchführen.
Die appella Beraterinen stehen Ihnen für alle Fragen rund um die vorgeburtlichen Untersuchungen gerne zur Verfügung.

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