Geburt / Entbindung
Bestehen keine speziellen Indikationen, kann jede Frau selbst entscheiden, ob sie im Spital, einem Geburtshaus, mit der Hebamme ihrer Wahl im Spital (sogenannte Beleghebamme) oder zu Hause gebären will.
Eine Vertrauensperson, die sie zur Geburt begleitet, sollte über ihre Wünsche und Vorstellungen orientiert sein, um sie gegenüber Hebammen und ÄrztInnen (den professionellen Geburtshelferinnen) zu vertreten.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer ambulanten Geburt, bei der das Spital oder das Geburtshaus einige Stunden nach der Geburt verlassen werden kann und das Wochenbett zu Hause stattfindet.
Hausgeburt
Bei einer Hausgeburt kennt die Gebärende alle anwesenden Personen. Die Hebamme ist ständig in ihrer Nähe und steht einzig dieser Gebärenden zur Verfügung. Die private Atmosphäre kann zu mehr Sicherheit beitragen. Bei einer komplikationslosen Hausgeburt ist die Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes nicht notwendig. Falls eine Gebärende wegen einer Komplikation in eine Klinik eingewiesen werden muss, wird sie von der Hebamme begleitet. Eine Hausgeburt stellt gemäss WHO gegenüber einer Spitalgeburt kein grösseres Risiko dar.
Geburt im Geburtshaus
bietet sich als weitere gute Möglichkeit an. Unter www.geburtshaus.ch finden sich alle schweizerischen Geburtshäuser.
Geburt mit Beleghebamme
Die Betreuung durch eine Beleghebamme ist eine kontinuierliche Begleitung durch eine vertraute Hebamme Ihrer Wahl. Beleghebammen bauen schon während der Schwangerschaft eine Vertrauensbeziehung zu den werdenden Eltern auf. Die Geburt mit einer Beleghebammen ermöglicht die Intimität einer Hausgeburt, ohne auf die medizinisch Möglichkeiten eines Spitals zu verzichten.
Beratung vor der Geburt
- Fragen zur vaginalen / natürlichen Geburt
- Fragen zur Geburt per Kaiserschnitt
Unsere Hebammen beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Gebärmöglichkeiten.
Wochenbett
Jede Frau hat das Recht auf eine Nachbetreuung durch eine Hebamme während den ersten 56 Tagen nach der Geburt.
Nach der Geburt
besucht die Hebamme die Wöchnerin während den ersten 56 Tagen weiterhin zu Hause. Sie überwacht die physiologischen Vorgänge der ersten Wochenbettzeit bei Mutter und Kind und begleitet die Eltern in ihrem Familienwerdungsprozess. Auch das Stillen obliegt der Begleitung der Hebamme.
Die Entlöhnung der freipraktizierenden Hebamme ist durch kantonale Tarifverträge mit den Krankenversicherern geregelt. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Die nachfolgende Broschüre zum Thema Geburt und Kaiserschnitt empfehlen wir Ihnen sehr: https://www.gesundheit.uni-hamburg.de/pdfs/tk-broschuere-wie-kinder-auf-die-welt-kommen.pdf
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